Intervalle für die infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen durch den ÖGD.Überwachungsintervalle des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die von § 23 Abs. 3, § 35 Abs. 1, § 36 Abs. 1, § 37 Abs. 3, § 41 Abs. 1 IfSG und § 9 Abs. 1 Nr. 1-17 ÖGDG des Landes Mecklenburg-Vorpommern betroffenen Einrichtungen.Hier eine Übersicht (Stand 10.01.2024) als Download .
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